Einblick in den Prozess
Der Beteiligungsprozess
Die Zuständigkeiten für Leistungen an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt – das ist das Ziel des breiten Beteiligungsprozesses des BMFSFJ „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“. Die im Rahmen dieses Prozesses gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.
Legende zur Grafik
GFA = Gesetzesfolgenabschätzung
UAG = Unterarbeitsgruppe
SGB = Sozialgesetzbuch
Der Beteiligungsprozess setzt sich aus den Bausteinen Forschung, Beteiligung der Fachöffentlichkeit sowie Beteiligung von Expertinnen und Experten in eigener Sache zusammen.
Der Baustein Forschung umfasst die Projekte
- Verwaltungsstrukturreform,
- Verfahrenslotse,
- prospektive Gesetzesfolgenabschätzung.
Ein wissenschaftliches Kuratorium bündelt zudem die bestehende Empirie und zeigt ggf. offene Fragestellungen auf, um systemische und strukturelle Veränderungsbedarfe in das weitere Umsetzungsverfahren mit aufzunehmen. Die Erkenntnisse des Bausteins Forschung fließen in die Beratungen der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ ein.
- Die Erkenntnisse aus der Beteiligung der Fachöffentlichkeit werden in der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ unter dem Vorsitz von Frau Parlamentarischer Staatssekretärin, Ekin Deligöz, zusammengeführt.
In der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ sind die für eine erfolgreiche Umsetzung der Inklusiven Lösung, d. h. für die gesetzliche Ausgestaltung der Zusammenführung der Leistungszuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im SGB VIII, wesentlichen Säulen vertreten.
Die Säulen sind
- Bund, Länder und Kommunen,
- die sozial- und familienpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Regierungsfraktionen,
- die Kinder- und Jugendhilfe,
- die sog. Behindertenhilfe,
- die Gesundheitshilfe,
- die Selbstvertretungen,
- und Institute.
Eine Übersicht aller Mitglieder ist hier bereitgestellt.
Die Arbeitsgruppe berät in fünf inhaltlichen Sitzungen die für die Umsetzung der Inklusiven Lösung wesentlichen Themen.
Die Arbeitsgruppe wird flankiert von der Unterarbeitsgruppe „Statistik und Daten“, Online-Konsultationen der Fachöffentlichkeit und dem Dialogforum „Bund trifft kommunale Praxis“.
Die Mitglieder des Selbstvertretungsrats beraten das BMFSFJ zur Beteiligung der Expertinnen und Experten in eigener Sache. Sie identifizieren relevante Zielgruppen, zeigen Zugängen zu den unterschiedlichen Zielgruppen auf und diskutieren geeignete Formate und Methoden zur Beteiligung.
Bei der Durchführung von eigenen Beteiligungsformaten besteht die Möglichkeit der organisatorischen Unterstützung durch die Geschäftsstelle Inklusive Kinder- und Jugendhilfe.
Zusammengeführt werden die Bausteine des Gesamtprozesses auch in der Auftaktveranstaltung, in der Bundesfamilienministerin Lisa Paus am 27. Juni 2022 den Startschuss für den Beteiligungsprozess gegeben hat und der Abschlussveranstaltung im Dezember 2023, bei der die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses vorgestellt und diskutiert werden.
Der Beteiligungsprozess soll Ende 2023 abgeschlossen sein. Das Gesetzgebungsverfahren soll Anfang 2024 beginnen.