Der Beteiligungsprozess in Leichter Sprache
Das Bundes-Familien-Ministerium hat ein neues Gesetz gemacht.
Das Gesetz ist von 2021.
Es heißt Kinder- und Jugend-stärkungs-gesetz.
Das Gesetz will viel verbessern:
Kinder und Jugendliche in Deutschland sollen besser geschützt werden.
Kinder und Jugendliche in Deutschland sollen mehr Hilfe bekommen.
Das Bundes-Familien-Ministerium will noch mehr:
Kinder und Jugendliche sollen die Hilfe von einer Stelle bekommen.
Deshalb sollen Menschen aus der Kinder- und Jugendhilfe alle Kinder betreuen.
Alle Kinder sind Kinder mit Behinderung und Kinder ohne Behinderung.
Die gemeinsame Betreuung und Beratung von Kindern mit Behinderung zusammen mit
Kindern ohne Behinderung nennt man
In-klu-sive Kinder und Jugendhilfe oder In-klu-sive Lösung.
Die Inklusive Lösung soll bis 2024 umgesetzt werden.
Bis 2024 sollen Menschen gefragt werden.
Die wissen:
Wie geht Kinder- und Jugendhilfe am besten.
Das sind Erzieherinnen und Erzieher.
Das sind Menschen aus der Jugend-Hilfe.
Das sind Menschen aus der Behinderten-Hilfe.
Das sind Menschen aus der Gesundheits-Hilfe.
Das sind Forscherinnen und Forscher.
Das sind aber auch Kinder und Jugendliche.
Diese Menschen sind alle Ex-per-tinnen und Ex-perten für Kinder- und Jugendhilfe.
Das Ministerium lädt diese Fach-Leute zu Veranstaltungen ein.
In den Veranstaltungen sprechen die Ex-per-tinnen und Ex-perten miteinander.
Über gute Erfahrungen mit der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.
Über schlechte Erfahrungen.
Sie sagen auch:
Wo es Probleme gibt.
Wo es gute Ideen gibt.
Sie schreiben Ideen, Vorschläge und Antworten auf.
Was soll in dem Gesetz zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe stehen.
Damit das Gesetz ein gutes Gesetz wird.
Alle Fach-Leute werden gehört.
Man sagt auch:
Alle Fach-Leute werden beteiligt.
Die Arbeit der Fachleute gemeinsam mit dem Ministerium wird deshalb auch Beteiligungs-
prozess genannt.