Fachöffentlichkeit
Der Einbezug der Fachöffentlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil des Beteiligungsprozesses. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt der Fachöffentlichkeit die Gelegenheit, den Prozess zur Umsetzung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe mit zu gestalten und ihre Argumente und Perspektiven in einer offenen und transparenten Diskussion vorzutragen. Die Erkenntnisse aus der Beteiligung der Fachöffentlichkeit werden in der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ unter der Leitung von Frau Parlamentarischer Staatssekretärin, Ekin Deligöz, zusammengeführt. Auch im Rahmen von Online-Konsultationen können alle interessierten Personen ihre Sicht auf die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe einbringen.
Die Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ (AG) ist das Kernstück der Beteiligung der Fachöffentlichkeit im Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Unter dem Vorsitz der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz erörtert die Arbeitsgruppe die verschiedenen Regelungsoptionen der Umsetzung der Inklusiven Lösung.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, Länder und des Bundes sowie der bereichsübergreifenden Dachverbände, der Verbände der Kinder- und Jugendhilfe, der Verbände der Behindertenhilfe, Selbstvertretungsorganisationen und der Verbände der Gesundheitshilfe zusammen. In insgesamt fünf Sitzungen diskutieren die Mitglieder die möglichen Gestaltungsoptionen und inhaltlichen Kompromisslinien in der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII.
Die vom BMFSFJ für die Umsetzung der Inklusiven Lösung geförderten Projekte stellen in regelmäßigen Abständen ihren Sachstand vor. Mitglieder des Selbstvertretungsrats berichten zudem ebenfalls von der Arbeit für eine gelingende Beteiligung von Expertinnen und Experten in eigener Sache.
Flankierend wird eine Unterarbeitsgruppe (UAG) „Statistik und Daten“ eingerichtet. Sie soll die fachliche Diskussion in der Arbeitsgruppe unterstützen.
Nach Abschluss dieser Beteiligungsphase wird ein Bericht als eine Erkenntnisgrundlage für die Konzeption eines Gesetzesentwurfs vorgelegt.
In der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ unter dem Vorsitz der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Ekin Deligöz, wird im Rahmen von fünf Sitzungen in Berlin eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gelegt.
In der ersten Sitzung (17. November 2022) wurde sich auf die Arbeitsweise der Arbeitsgruppe verständigt und die inhaltliche Ausgestaltung der nachfolgenden vier Sitzungen konkretisiert. In der zweiten Sitzung (19. Januar 2023) befassten sich die Mitglieder mit den Themen „Leistungstatbestand“ und „Art und Umfang der Leistungen“. In der dritten Sitzung (20. April 2023) wurde an „Art und Umfang der Leistungen“ angeknüpft und zusätzlich das Thema „Verfahren und Struktur“ diskutiert. In der vierten Sitzung (27. Juni 2023) wird das Thema „Verfahren und Struktur“ weiter vertieft sowie die Aspekte „Finanzierung, Schnittstelle zur Pflege, Übergang in die Eingliederungshilfe“ aufgerufen. In der fünften Sitzung werden die AG-Mitglieder den Schwerpunkt „Verfahren und Struktur“ abschließend thematisieren und grundsätzlichen Herausforderungen sowie noch offene Fragestellungen diskutieren.
Die Arbeitspapiere zu den einzelnen Sitzungen können ebenso wie die dazugehörigen Online-Kommentierungen und Stellungnahmen der AG-Mitglieder in der Bibliothek eingesehen werden.
Im Rahmen des Dialogforums „Bund trifft kommunale Praxis“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (DifU) gGmbH werden über Praxisworkshops für Jugendämter, Fokusthemenreihen zur interdisziplinären Zusammenarbeit der Hilfesysteme sowie Wirkungsanalysen differenzierte Meinungsbilder von Praktikerinnen und Praktikern vor Ort gewonnen.
Die erfolgreiche Umsetzung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe soll durch einen transparenten und systemübergreifend geführten Diskussionsprozess zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und kommunalen Fachkräften aus den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Behindertenhilfe und der Eingliederungshilfe sowie Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Landesjugendämter und der Wissenschaft flankiert werden.
Im Zuge dieses Prozesses sollen konkrete Umsetzungsschritte, offene Fragen der praktischen Umsetzung und Erfahrungswerte aus der Praxis erörtert werden. Auf diese Weise können Unterschiede in den Systemlogiken von Kinder- und Jugendhilfe auf der einen sowie Eingliederungshilfe auf der anderen Seite verstanden und produktive Anknüpfungsmöglichkeiten gefunden werden.
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses werden Umfrage durchgeführt, an der alle interessierten Personen teilnehmen konnten. Die Befragung soll Auskunft über die Einstellungen der Öffentlichkeit zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe geben.
Zwischen dem 22. Mai 2023 und dem 20. Juni 2023 konnten alle interessierten Personen auf dieser Webseite schon einmal an einer Umfrage teilnehmen. Die Ergebnisse geben Auskunft über die Einstellungen der Öffentlichkeit zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.