Glossar
Hier finden Sie Erklärungen zu vielen Fachwörtern und Begriffen, welche für das Thema „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe“ wichtig sind. Diese werden auch oft auf dieser Website verwendet. Um eine Erklärung zu finden, klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des jeweiligen Fachwortes.
Beispiel: Klicken Sie auf „A“ für „Anspruchsinhaberschaft“.
Achtes Buch Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Manche Kinder brauchen Hilfe, weil sie zum Beispiel Probleme in der Schule haben. Das Achte Buch Sozialgesetzbuch ist ein Gesetz, das in Deutschland die Hilfen für junge Menschen und ihre Familien regelt. Die jungen Menschen und ihre Familien bekommen ihre Hilfen vom Jugendamt. Das Jugendamt nennt diese Hilfen Leistungen.
Anspruchsinhaberschaft
Mit Anspruchsinhaberschaft meint man, dass eine Person die Inhaberschaft auf einen gesetzlichen Anspruch hat. Der Anspruch bezieht sich häufig auf Hilfeleistungen. Die Anspruchsinhaberschaft ist in der Kinder- und Jugendhilfe anders als in der Eingliederungshilfe: Bei allen Hilfen zur Erziehung haben die Sorgeberechtigten die Anspruchsinhaberschaft. Das sind meistens die Eltern. Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe hat das Kind oder der Jugendliche mit Behinderung die Anspruchsinhaberschaft.
Assistenz
Damit Menschen mit Behinderungen am sozialen Leben teilhaben können, brauchen sie oft eine Assistenz. Eine Assistenz ist eine Person, die einem Menschen mit Behinderung bei bestimmten Dingen hilft. Diese Dinge sind zum Beispiel Einkaufen gehen oder einen Brief schreiben. Eine Assistenz kann zum Beispiel eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter sein. Es gibt auch Schulassistenten, die Kinder oder Jugendliche in der Schule begleiten.