Glossar
Hier finden Sie Erklärungen zu vielen Fachwörtern und Begriffen, welche für das Thema „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe“ wichtig sind. Diese werden auch oft auf dieser Website verwendet. Um eine Erklärung zu finden, klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des jeweiligen Fachwortes.
Beispiel: Klicken Sie auf „A“ für „Anspruchsinhaberschaft“.
Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderungen bekommen Leistungen der Eingliederungshilfe, damit sie am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Eingliederungshilfe bekommen Menschen mit Behinderung auch, wenn sie krank sind oder am Arbeitsleben teilhaben möchten. Die Eingliederungshilfe ist im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt.