Glossar
Hier finden Sie Erklärungen zu vielen Fachwörtern und Begriffen, welche für das Thema „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe“ wichtig sind. Diese werden auch oft auf dieser Website verwendet. Um eine Erklärung zu finden, klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des jeweiligen Fachwortes.
Beispiel: Klicken Sie auf „A“ für „Anspruchsinhaberschaft“.
Wunsch- und Wahlrecht
Wunsch- und Wahlrecht bedeutet, dass Menschen, denen eine Leistung zusteht, selbst über diese Hilfe entscheiden können. Die Wünsche müssen aber angemessen sein. Das heißt zum Beispiel, dass in der Regel auch darauf geschaut wird, wie viel die gewünschte Leistung kostet. Man kann sich zum Beispiel wünschen, wo die Leistung stattfinden soll.