Glossar
Hier finden Sie Erklärungen zu vielen Fachwörtern und Begriffen, welche für das Thema „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe“ wichtig sind. Diese werden auch oft auf dieser Website verwendet. Um eine Erklärung zu finden, klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des jeweiligen Fachwortes.
Beispiel: Klicken Sie auf „A“ für „Anspruchsinhaberschaft“.
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist ein wichtiges neues Gesetz. Es gilt in Deutschland seit dem 10. Juni 2021. Es soll denjenigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen helfen, die besonders Unterstützung brauchen. Ein Bereich des Gesetzes betrifft auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. So sollen sie und ihre Familien zukünftig viel leichter diejenigen Hilfen bekommen, die ihnen zustehen.
Kommune
Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Jedes dieser Bundesländer ist in kleinere politische Bereiche unterteilt. Diese kleineren Bereiche nennt man Kommunen. Unter einer Kommune versteht man Städte, Kreise, Gemeinden und Stadtbezirke. In diesen kleineren Bereichen lassen sich politische Entscheidungen besser eingrenzen. Zum Beispiel wo neue Wohnhäuser gebaut werden sollen.
Konsultation
Eine Konsultation kann eine Beratung oder auch eine Befragung sein. Es geht aber immer darum, dass man Informationen bekommt. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!“ wurden auch Konsultationen gemacht. Es konnten Menschen an einer Umfrage im Internet mitmachen. Sie wurden zu ihrer Meinung zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe befragt.
Kosten-Träger
Mit Kostenträger (oder Leistungsträger) meint man verschiedene Ämter wie zum Beispiel das Sozialamt. Diese Ämter sind für die Erbringung von Sozialleistungen (wie zum Beispiel der Eingliederungshilfe) zuständig. Das bedeutet, dass sie die Kosten für bestimmte Hilfen übernehmen. Die Erbringung der Hilfen übernehmen wiederum Hilfeträger.
Kostenheranziehung
Kostenheranziehung bedeutet, dass Personen bei bestimmten Hilfen oder Leistungen an den Kosten beteiligt werden. Früher war es zum Beispiel so, dass junge Menschen, die im Heim lebten und ihr eigenes Geld verdienten, einen Teil der Kosten für die Heimunterbringung an das Jugendamt zahlen mussten. Die Kostenheranziehung von jungen Menschen aus ihrem Einkommen in der Kinder- und Jugendhilfe gibt es seit dem 1. Januar 2023 aber nicht mehr. Die Eltern werden jedoch weiterhin zu den Kosten herangezogen.
In der Eingliederungshilfe müssen sich Eltern ebenfalls zu einer bestimmten Höhe an den Kosten der Leistungen beteiligen. Die Höhe der Kostenbeteiligung unterscheidet sich jedoch teilweise sehr von der der Kinder- und Jugendhilfe. Bei der „Inklusiven Lösung“ wird versucht, eine einheitliche Regelung zum Wohle aller Familien zu finden.
Kuratorium
Ein Kuratorium besteht aus mehreren Menschen. Es ist wie eine Versammlung, die einen bestimmten Auftrag hat. Der Auftrag kann zum Beispiel von einem Ministerium kommen. Das Ministerium fragt dann Menschen, ob sie den Auftrag machen wollen. Diese Menschen kennen sich mit einem Thema sehr gut aus. Ein Auftrag kann zum Beispiel sein, sich mit der Forschung zur Inklusiven Lösung zu beschäftigen. Die gesammelten Erkenntnisse des Kuratoriums helfen dem Ministerium weiter.