Glossar
Hier finden Sie Erklärungen zu vielen Fachwörtern und Begriffen, welche für das Thema „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe“ wichtig sind. Diese werden auch oft auf dieser Website verwendet. Um eine Erklärung zu finden, klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des jeweiligen Fachwortes.
Beispiel: Klicken Sie auf „A“ für „Anspruchsinhaberschaft“.
Hilfe-Träger
Ein Hilfeträger ist zum Beispiel ein Verband, Verein oder eine Stiftung. Ein Hilfeträger hilft Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Der Hilfeträger macht das, indem er Menschen (Personal) einstellt, die gut helfen können. Diese Menschen sind zum Beispiel ausgebildete Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter helfen zum Beispiel armen Menschen oder Menschen mit Behinderungen.
Hilfen aus einer Hand
Mit Hilfen aus einer Hand ist ein Baustein aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gemeint. Dieser Baustein soll für eine Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen sorgen, egal ob sie eine Behinderung haben oder nicht. Dadurch soll erreicht werden, dass Familien viel leichter als früher Hilfe bekommen.
Hilfeplan
Der Hilfeplan ist im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) beschrieben. Ein Hilfeplan ist ein Dokument, in dem alle wichtigen Informationen zu einer Hilfe aufgeschrieben sind. Eine wichtige Information sind zum Beispiel die zu erreichenden Ziele. Ein Hilfeplan ist somit sehr nützlich, um eine Hilfe zu steuern. Der Hilfeplan wird von einem Mitarbeitenden des Jugendamtes in Zusammenarbeit mit allen an der Hilfe beteiligten Menschen erstellt.