Glossar
Hier finden Sie Erklärungen zu vielen Fachwörtern und Begriffen, welche für das Thema „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe“ wichtig sind. Diese werden auch oft auf dieser Website verwendet. Um eine Erklärung zu finden, klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des jeweiligen Fachwortes.
Beispiel: Klicken Sie auf „A“ für „Anspruchsinhaberschaft“.
Gebärdendolmetscher
Ein Dolmetscher ist ein Übersetzer. Ein Gebärdendolmetscher übersetzt gesprochene Sprache in Gebärden. Auf diese Weise können gehörlose Menschen gesprochene Sprache verstehen. Das bedeutet für gehörlose Menschen Barrierefreiheit.
Gebärdensprache
Gehörlose Menschen sprechen mit Gebärden. Die Wörter der Gebärdensprache heißen Gebärden. Eine Gebärde ist oft eine Bewegung der Hände und Arme. Mit dieser Bewegung wird somit eine Mitteilung ausgedrückt.
Gerichtsbarkeiten
Gerichte sind für verschiedene Bereiche zuständig. Jedes Gericht behandelt somit einen eigenen Rechtsbereich. Es gibt zum Beispiel Gerichte, die sich um Straftaten kümmern. Damit meint man die Strafgerichtsbarkeit. Wenn es um den Bereich des Verwaltungsrechts geht, spricht man von Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Gesetz
Ein Gesetz beschreibt eine bindende Regel. An diese Regel müssen sich alle in einem Land halten. In Deutschland werden Bundesgesetze vom Bundestag erlassen. Man sagt zum Deutschen Bundestag auch Parlament. Bei manchen Gesetzen muss auch der Bundesrat, in dem die Bundesländer vertreten sind, zustimmen.
Glossar
Das Wort „Glossar“ bedeutet in Leichter Sprache „Wörterbuch“. In einem Glossar werden wichtige Begriffe erklärt. In dem Glossar auf dieser Webseite haben wir vor allem Begriffe rund um die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe erklärt.