Glossar
Hier finden Sie Erklärungen zu vielen Fachwörtern und Begriffen, welche für das Thema „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe“ wichtig sind. Diese werden auch oft auf dieser Website verwendet. Um eine Erklärung zu finden, klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des jeweiligen Fachwortes.
Beispiel: Klicken Sie auf „A“ für „Anspruchsinhaberschaft“.
Barrierefreiheit
Eine Barriere ist ein Hindernis. Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen etwas benutzen können. Auch für Menschen mit Behinderungen gibt es dann keine Hindernisse mehr. Niemand ist mehr ausgeschlossen. Beispiele für Barrierefreiheit sind Ampeln mit Geräusch für blinde Menschen. Oder Häuser mit Aufzug oder ohne Stufen, sodass auch Menschen im Rollstuhl alle Wege nutzen können.
Behinderung
Viele Menschen verstehen unter einer Behinderung eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung eines Menschen. Eine Beeinträchtigung ist für sich genommen aber noch keine Behinderung. Eine Beeinträchtigung wird erst durch Hindernisse der Umgebung zu einer Behinderung, zum Beispiel wenn Rampen für Rollstuhlfahrer fehlen. Menschen mit Beeinträchtigung haben jedoch das Recht, so wie alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
Beteiligung
Das Wort „Beteiligung“ wird häufig gleichbedeutend mit dem Wort „Teilhabe“ verwendet. Es bedeutet, dass Menschen bei etwas mitmachen können. Für Menschen mit einer Behinderung geht es zum Beispiel darum, ganz normal am Leben in der Gesellschaft teilnehmen zu können. So möchten sie zum Beispiel auch dort arbeiten, wo Menschen ohne Behinderung arbeiten. Es bedeutet darüber hinaus aber auch, bei wichtigen Prozessen und vor wichtigen Entscheidungen angehört zu werden. Aus diesem Grund kommen auch junge Menschen und ihre Familien im Rahmen des Beteiligungsprozesses zu Wort.
Bund
Mit dem Wort „Bund“ meint man häufig die Bundesebene. Auf Bundesebene werden wichtige Entscheidungen getroffen. Sie betreffen das ganze Land Deutschland. Wird zum Beispiel ein Gesetz auf Bundesebene beschlossen, dann müssen sich alle Bundesländer an dieses Gesetz halten.
Bundesministerin / Bundesminister
Damit ist eine Politikerin oder ein Politiker gemeint. Sie sind ein Teil der Regierung. Und sie leiten ein Bundesministerium. Es gibt verschiedene Bundesministerien. Jedes hat seinen eigenen Arbeitsbereich. Die Bundesfamilienministerin ist zum Beispiel für das Familienministerium zuständig. Eine Bundesministerin oder ein Bundesminister kann neue Gesetze vorschlagen oder vorschlagen, alte Gesetze anzupassen.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist ein wichtiges Amt in Deutschland. Da sich das Bundesministerium viel mit Familien beschäftigt, nennt man es auch kurz Bundesfamilienministerium. Es macht Vorschläge für Gesetze, damit zum Beispiel Familien Geld bekommen. Im Moment arbeitet das Bundesfamilienministerium unter anderem an einem Gesetz, damit Familien mit Kindern mit Behinderungen leichter Hilfen bekommen.